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Förderung für Wärmepumpen & Klimaanlagen

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Förderzuschuss berechnen

Der Austausch einer alten Heizung kann in Deutschland mit hohen staatlichen Zuschüssen unterstützt werden. Eigentümer können für eine neue Heizungsanlage je nach Ausgangssituation und technischen Voraussetzungen bis zu 80 % Zuschuss erhalten.
 
Mit unserem Förderrechner können Sie schnell prüfen, welche Unterstützung für Ihr Projekt grundsätzlich möglich ist und mit welcher Investition Sie ungefähr rechnen müssen.

Neue Heizungsförderung

Die Heizungsförderung wurde zum 21.07.2026 umfassend überarbeitet. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Einkommensbonus neu gestaffelt und höhere Einkommensgrenzen für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind.
  • Effizienzbonus entfällt vollständig.
  • Klimageschwindigkeitsbonus um 4 Prozentpunkte reduziert und ab dem 01.02.2027 alle sechs Monate um weitere 4 Prozentpunkte abgesenkt.
  • Förderhöchstbetrag der ersten Wohneinheit reduziert und ab dem 01.02.2027 zusätzlich alle sechs Monate weitere 750 € abgesenkt. Die Förderhöchstbeträge weiterer Wohneinheiten bleiben unverändert.
  • Für selbstnutzende Eigentümer sind unter bestimmten Voraussetzungen Förderungen von bis zu 80 % möglich.
  • Austausch erneuerbarer Wärmeerzeuger: Die Heizungsförderung konzentriert sich künftig auf den Austausch fossiler Heizungen. Für den Austausch bereits vorhandener erneuerbarer Wärmeerzeuger (z. B. Wärmepumpen oder Biomasseheizungen) gelten künftig Einschränkungen. Wurde der bestehende Wärmeerzeuger vor dem 01.01.2008 in Betrieb genommen, sind 50 % der förderfähigen Kosten förderfähig. Wurde er ab dem 01.01.2008 in Betrieb genommen, ist sein Austausch grundsätzlich nicht mehr förderfähig.
  • Neu ist, dass auch die Erweiterung eines bestehenden erneuerbaren Heizsystems durch eine Klimaanlage (Luft-Luft-Wärmepumpe) förderfähig ist. Voraussetzung ist, dass der vorhandene erneuerbare Wärmeerzeuger vor dem 01.01.2008 in Betrieb genommen wurde. In diesem Fall beträgt die Grundförderung 15 %.

Fazit: Die staatliche Heizungsförderung wird in den kommenden Jahren schrittweise reduziert. Wer den Austausch seiner Heizung oder den Einbau einer Wärmepumpe plant, sollte daher nicht zu lange warten und die aktuell höheren Fördermöglichkeiten nutzen.

Wärmepumpen: Welche Zuschüsse möglich sind

Die Unterstützung für Wärmepumpen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend sind vor allem die bestehende Heizungsanlage, die geplante Nutzung und die technischen Voraussetzungen im Gebäude.
 
Förderhöhe: Für Wärmepumpen können bis zu 80 % der förderfähigen Kosten berücksichtigt werden. Der Betrag setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:
 
  • 30 % Grundförderung für klimafreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpen.
  • 16 % Klimageschwindigkeitsbonus beim Austausch einer Öl-, Gasetagen-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung. Bei Gaszentralheizungen gilt der Bonus, wenn die bestehende Anlage älter als 20 Jahre ist.
  • Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer:
    40 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 €
    30 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 €
    10 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 50.000 €
    Sobald ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt, erhöhen sich die Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 €.

    Maßgeblich ist der Durchschnitt des zu versteuernden Haushaltseinkommens aus dem 2. und 3. Steuerjahr vor Antragstellung. Das Haushaltseinkommen umfasst die antragstellende Person sowie deren im Haushalt lebenden Ehe-, Lebens- oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft.

Die einzelnen Förderbausteine können kombiniert werden. Insgesamt ist der maximale Zuschuss jedoch auf 80 % begrenzt.

Klimaanlagen: Wann Zuschüsse möglich sind

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch für Klimaanlagen ein Zuschuss möglich. Maßgeblich ist, wie die Anlage eingesetzt wird und ob die technischen Anforderungen erfüllt sind.
 

Förderhöhe: Je nach Einsatz und Ausgangssituation sind unterschiedliche Fördersätze möglich. Wird die Anlage ergänzend genutzt, können aktuell Zuschüsse von bis zu 30 % möglich sein. Erfolgt der Einsatz als Ersatz für eine bestehende Heizung oder für Nachtspeicheröfen, können bis zu 80 % erreicht werden.

Wichtig ist dabei: Eine Klimaanlage kann nur dann bezuschusst werden, wenn sie auch heizen kann. Wichtig ist also nicht nur die Kühlung im Sommer, sondern die Nutzung als Heizung.

Förderfähige Kosten

Der Zuschuss wird nicht auf jede beliebige Auftragssumme berechnet. Entscheidend sind die sogenannten förderfähigen Kosten. Diese Kosten sind gedeckelt und werden nur bis zu einem bestimmten Betrag berücksichtigt.

Der aktuelle Förderrahmen beträgt:

  • 28.000 € für die erste Wohneinheit (auch EFH)

Zusätzlich weitere:

  • 15.000 € je Wohneinheit für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • 8.000 € je Wohneinheit ab der siebten Wohneinheit

Der maximale Zuschuss von 80 % wird immer auf die förderfähigen Kosten berechnet. Kosten oberhalb dieser Grenze werden nicht mehr berücksichtigt.

Beispiel: Kostet die neue Anlage 40.000 €, werden bei einer Wohneinheit maximal 28.000 € berücksichtigt. Bei 80 % Förderung ergibt das maximal 22.400 € Zuschuss. Somit bleibt ein Eigenanteil von 17.600 €.

Hinweis für Mehrfamilienhäuser: Ohne selbstgenutzte Wohneinheit beträgt der maximale Zuschuss 70 %. Der Einkommensbonus wird nur auf den Kostenanteil der selbstgenutzten Wohneinheit berechnet.

Förderfähige Anlagen

Gefördert werden unter anderem Wärmepumpen, Biomasseheizungen sowie förderfähige Luft-Luft-Wärmepumpen (Klimaanlagen mit Heizfunktion).

Damit eine Anlage förderfähig ist, muss sie bestimmte Anforderungen erfüllen und in der offiziellen Förderliste der BAFA geführt werden. Nur Geräte aus dieser Liste gelten als förderfähig.

Wird eine Klimaanlage gefördert, müssen zusätzlich weitere Fördervoraussetzungen erfüllt werden. Unter anderem muss auf Anfrage nachgewiesen werden können, dass mindestens 50 % der erzeugten Wärme für die Raumheizung genutzt werden. Unsere Geräte erfüllen sämtliche Fördervoraussetzungen und können die erforderlichen Nachweise bereitstellen.

Ablauf des Antrags

Der Antrag folgt einer vorgegebenen Reihenfolge. Zunächst wird ein Angebot für die neue Heizungsanlage erstellt. Anschließend wird der Antrag über uns bei der KfW Förderbank gestellt. Nach der Prüfung erteilt die KfW eine Zusage. Erst danach dürfen Bestellung und Installation der Anlage erfolgen.
 
Nach der Installation bestätigt der Fachbetrieb den Einbau der Anlage. Anschließend werden die notwendigen Unterlagen bei der KfW eingereicht, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann.
 
Wichtig: Der Vertrag mit dem Fachbetrieb kommt nur zustande, wenn die KfW eine Zusage erteilt. In seltenen Fällen können Zuschüsse später gekürzt, verweigert oder zurückgefordert werden, zum Beispiel wenn Bedingungen nicht eingehalten oder falsche Angaben gemacht wurden. Der Vertrag mit dem Fachbetrieb bleibt davon jedoch unberührt.

Auszahlung des Zuschusses

Die Auszahlung erfolgt erst nach Abschluss der Maßnahme. Nachdem die neue Heizung installiert wurde, werden die erforderlichen Nachweise bei der KfW eingereicht. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Betrag an den Antragsteller überwiesen. Der Zeitpunkt der Auszahlung liegt daher nach der Installation der Anlage. Den Zahlungsbedingungen des Vertrags müssen Sie unabhängig von der Auszahlung durch die KfW nachkommen.
 
Direkt neben diesem Text befindet sich unser Förderrechner. Damit können Sie eine erste Einschätzung erhalten, welcher Fördersatz für Ihr Projekt grundsätzlich möglich ist und mit welchem Betrag Sie ungefähr rechnen können.
 
Das Ergebnis dient als Orientierung. Ob die Unterstützung im konkreten Fall genutzt werden kann, hängt von der geplanten Anlage, den technischen Voraussetzungen und den aktuellen Bedingungen ab. Diese Details prüfen wir anschließend persönlich mit Ihnen.

Warum Sie sich für uns entscheiden sollten

Was unsere tägliche Arbeit auszeichnet
Tradition im SHK Handwerk
Die Planung Ihrer neuen Anlage erfolgt so, dass sie technisch top ist und gleichzeitig alle Förderkriterien erfüllt. Unser Wissen über die aktuelle Technik steigert den Wert Ihres Hauses und sichert Ihnen finanzielle Vorteile.
Umfassende Fachkompetenz
BAFA und KfW blicken wir für Sie durch. Genau zu wissen, welche technischen Details für die 70 % Förderung wichtig sind, ist unsere Stärke. Wir liefern die nötigen Fakten, damit der Zuschuss für Ihre neue Heizung oder Klimaanlage auch wirklich fließt.
Zuverlässiger Kundenservice
Niemand wird bei uns mit den Anträgen im Regen stehen gelassen. Unser Service hilft aktiv dabei, alle nötigen Unterlagen für die Förderung vorzubereiten. Eine ehrliche Beratung und transparente Abwicklung garantieren Ihnen den maximalen Zuschuss.
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FAQ zu Förderung

Antworten auf die wichtigsten Fragen
Wie hoch ist die Förderung für eine neue Heizung?
Die Förderung kann aktuell bis zu 70 % der förderfähigen Kosten betragen. Sie setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, darunter die 30 % Grundförderung, ein Klimageschwindigkeitsbonus, ein Effizienzbonus für Wärmepumpen sowie ein möglicher Einkommensbonus.
Welche Heizungen werden gefördert?
Gefördert werden vor allem klimafreundliche Heizsysteme, insbesondere Wärmepumpen. Auch Klimaanlagen mit Heizfunktion sind förderfähig. Voraussetzung ist, dass die Anlage in der BAFA-Förderliste geführt wird und die technischen Anforderungen erfüllt.
Kann ich nach der Förderung einer Klimaanlage zusätzlich eine Wärmepumpe fördern lassen?
Ja, Sie können zunächst eine Klimaanlage (Luft-Luft-Wärmepumpe) mit bis zu 35 % fördern lassen und später zusätzlich eine Wärmepumpe mit bis zu 70 %. Voraussetzung ist, dass die Klimaanlage nicht als Ersatz für das Hauptheizsystem installiert wurde.
Wie hoch sind die förderfähigen Kosten?
Bei einem Wohngebäude mit einer Wohneinheit werden aktuell maximal 30.000 € förderfähige Kosten berücksichtigt, wovon bis zu 70% bezuschusst werden. Bei mehreren Wohneinheiten erhöht sich der Betrag je zusätzlicher Wohnung.
Wann muss der Förderantrag gestellt werden?
Der Förderantrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Erst wenn die Förderzusage der KfW vorliegt, darf die Heizungsanlage bestellt und installiert werden.
Wann wird die Förderung ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt erst nach Abschluss der Maßnahme. Nachdem die neue Heizung installiert wurde, werden die erforderlichen Nachweise bei der KfW eingereicht. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Zuschuss an den Antragsteller ausgezahlt.

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Kundenbewertungen

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