Förderzuschuss berechnen
Die Heizungsförderung wurde zum 21.07.2026 umfassend überarbeitet. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Neu ist, dass auch die Erweiterung eines bestehenden erneuerbaren Heizsystems durch eine Klimaanlage (Luft-Luft-Wärmepumpe) förderfähig ist. Voraussetzung ist, dass der vorhandene erneuerbare Wärmeerzeuger vor dem 01.01.2008 in Betrieb genommen wurde. In diesem Fall beträgt die Grundförderung 15 %.
Fazit: Die staatliche Heizungsförderung wird in den kommenden Jahren schrittweise reduziert. Wer den Austausch seiner Heizung oder den Einbau einer Wärmepumpe plant, sollte daher nicht zu lange warten und die aktuell höheren Fördermöglichkeiten nutzen.
Die einzelnen Förderbausteine können kombiniert werden. Insgesamt ist der maximale Zuschuss jedoch auf 80 % begrenzt.
Förderhöhe: Je nach Einsatz und Ausgangssituation sind unterschiedliche Fördersätze möglich. Wird die Anlage ergänzend genutzt, können aktuell Zuschüsse von bis zu 30 % möglich sein. Erfolgt der Einsatz als Ersatz für eine bestehende Heizung oder für Nachtspeicheröfen, können bis zu 80 % erreicht werden.
Der Zuschuss wird nicht auf jede beliebige Auftragssumme berechnet. Entscheidend sind die sogenannten förderfähigen Kosten. Diese Kosten sind gedeckelt und werden nur bis zu einem bestimmten Betrag berücksichtigt.
Der aktuelle Förderrahmen beträgt:
Zusätzlich weitere:
Der maximale Zuschuss von 80 % wird immer auf die förderfähigen Kosten berechnet. Kosten oberhalb dieser Grenze werden nicht mehr berücksichtigt.
Beispiel: Kostet die neue Anlage 40.000 €, werden bei einer Wohneinheit maximal 28.000 € berücksichtigt. Bei 80 % Förderung ergibt das maximal 22.400 € Zuschuss. Somit bleibt ein Eigenanteil von 17.600 €.
Hinweis für Mehrfamilienhäuser: Ohne selbstgenutzte Wohneinheit beträgt der maximale Zuschuss 70 %. Der Einkommensbonus wird nur auf den Kostenanteil der selbstgenutzten Wohneinheit berechnet.
Gefördert werden unter anderem Wärmepumpen, Biomasseheizungen sowie förderfähige Luft-Luft-Wärmepumpen (Klimaanlagen mit Heizfunktion).
Damit eine Anlage förderfähig ist, muss sie bestimmte Anforderungen erfüllen und in der offiziellen Förderliste der BAFA geführt werden. Nur Geräte aus dieser Liste gelten als förderfähig.
Wird eine Klimaanlage gefördert, müssen zusätzlich weitere Fördervoraussetzungen erfüllt werden. Unter anderem muss auf Anfrage nachgewiesen werden können, dass mindestens 50 % der erzeugten Wärme für die Raumheizung genutzt werden. Unsere Geräte erfüllen sämtliche Fördervoraussetzungen und können die erforderlichen Nachweise bereitstellen.
Haben Sie weitere Fragen?
Haben Sie weitere Fragen?
Trustlocal
2024 und 2025 wurden wir als bestbewerteter Betrieb unserer Branche im gesamten Kreis Euskirchen ausgezeichnet.
Die Bewertungen unserer Kundinnen und Kunden spiegeln die Qualität unserer Arbeit und unseren Anspruch an Service wider. Der erzielte Score bestätigt eine konstant überdurchschnittliche Bewertung.
Nutzen Sie das Formular für Ihre Anfrage. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.